Montag, 18. April 2011

18.04.2011 Das ungerechte Gesetz

Egal ob Sommer oder Winter, Schnee, Eis oder Hitze – die Rettungssanitäter unseres Landes stehen 24 Stunden am Tag bereit, um uns zu helfen.
Was nun am Freitag, 15. April 2011, in einem tragischen Fall passierte, widerspricht jeglicher meiner Vorstellungen der Gesetze.

Der Fall:
Eine Ambulanz fährt auf die Kreuzung vor dem Kantonsspital Baden. Eingeschaltet das Wechselklanghorn und das Blaulicht. Was bedeutet dies?

Art 27, Abs 2 Strassenverkehrsgesetz:
„Den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen ist beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben. Fahrzeuge sind nötigenfalls anzuhalten.“Leider hat ein Motorradfahrer diese Zeichen überhört und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ambulanz. Der Fahrer verstarb. Die Ambulanzfahrerin fuhr mit 20 Km/h über die Kreuzung – meiner Meinung nach absolut angepasst.

Die Rettungssanitäterin wurde nun wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen – ein Urteil, das ich absolut daneben finde. Sollen die Rettungsfahrzeuge ab heute nun an der Ampel warten, wie gewöhnliche Verkehrsteilnehmer? Das Risiko eingehen, zu spät zum Hilfebedürftigen zu gelangen? Die Gefahr in einen Unfall verwickelt und danach tatsächlich verurteilt zu werden, ist nun doch vorhanden.

Muss überall jemand schuldig sein? Es gibt Ereignisse, da kann das Gesetz der Sachlage nicht gerecht werden – hier ist ein solcher Fall. Das einzige korrekte Urteil hier wäre ein Freispruch gewesen.
Ich hoffe, dass dieses Urteil weitergezogen wird und dann dementsprechend ein Freispruch gefällt wird.

Quelle:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/ambulanzfahrerin-wegen-fahrlaessiger-toetung-schuldig-gesprochen-107190871

Keine Kommentare: