Montag, 29. August 2011

29.08.11 - Geben und Nehmen

Der Drang nach In­di­vi­dua­lis­mus steigt und steigt. Der Trend zum Neh­men und somit ego­zen­tri­sches Ver­hal­ten wird immer mehr zum Li­fe-Sty­le. Kaum noch je­mand ist be­reit zum Ge­ben. Die­ser Wan­del be­rei­tet mir Sor­gen.
Jeder be­an­sprucht Hilfe und Unterstützung für sich, falls dies benötigt wird, doch nur We­nige in­ves­tie­ren ihre Frei­zeit in frei­wil­li­gen Or­ga­ni­sa­tio­nen.
Ge­rade oft sind es sol­che, die immer von so­zia­lem Ge­dan­ken und Nächstenliebe spre­chen, die ich bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr, beim Sa­ma­ri­ter­ver­ein oder als Samichläuse suche und sel­ten finde.
Doch ein En­ga­ge­ment bringt, neben der Ge­nug­tu­ung, dass man etwas Sinn­vol­les macht, viel – nämlich den Kon­takt zur Bevölkerung und damit meine ich die ge­samte Bevölkerung und nicht nur die­se, die sich so­wieso be­reits für ein Par­tei­pro­gramm ent­schie­den haben und darum die Ver­an­stal­tung besuchen.
Der zeit­li­che Auf­wand ist beschränkt und vom An­ge­bot her sollte für Jeden etwas dabei sein, doch - wie be­reits ge­sagt – kämpfen diese Ver­eine mit Nach­wuchs­pro­ble­me​n und sol­che, die sich be­reits seit lan­ger Zeit en­ga­gie­ren können kaum in den ver­dien­ten Ru­he­stand ge­hen, da sie diese Lücke nicht ver­ant­wor­ten können – somit steigt das Durch­schnitts­al­ter​ an und die Bevölkerung hat oft das Gefühl, es handle sich um einen Seniorentreff.
Junge Bürger macht etwas da­ge­gen! Ent­schei­det euch für den so­zia­len Ge­dan­ken und redet nicht nur von die­sem!

Montag, 18. April 2011

18.04.2011 Das ungerechte Gesetz

Egal ob Sommer oder Winter, Schnee, Eis oder Hitze – die Rettungssanitäter unseres Landes stehen 24 Stunden am Tag bereit, um uns zu helfen.
Was nun am Freitag, 15. April 2011, in einem tragischen Fall passierte, widerspricht jeglicher meiner Vorstellungen der Gesetze.

Der Fall:
Eine Ambulanz fährt auf die Kreuzung vor dem Kantonsspital Baden. Eingeschaltet das Wechselklanghorn und das Blaulicht. Was bedeutet dies?

Art 27, Abs 2 Strassenverkehrsgesetz:
„Den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen ist beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben. Fahrzeuge sind nötigenfalls anzuhalten.“Leider hat ein Motorradfahrer diese Zeichen überhört und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit in die Ambulanz. Der Fahrer verstarb. Die Ambulanzfahrerin fuhr mit 20 Km/h über die Kreuzung – meiner Meinung nach absolut angepasst.

Die Rettungssanitäterin wurde nun wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen – ein Urteil, das ich absolut daneben finde. Sollen die Rettungsfahrzeuge ab heute nun an der Ampel warten, wie gewöhnliche Verkehrsteilnehmer? Das Risiko eingehen, zu spät zum Hilfebedürftigen zu gelangen? Die Gefahr in einen Unfall verwickelt und danach tatsächlich verurteilt zu werden, ist nun doch vorhanden.

Muss überall jemand schuldig sein? Es gibt Ereignisse, da kann das Gesetz der Sachlage nicht gerecht werden – hier ist ein solcher Fall. Das einzige korrekte Urteil hier wäre ein Freispruch gewesen.
Ich hoffe, dass dieses Urteil weitergezogen wird und dann dementsprechend ein Freispruch gefällt wird.

Quelle:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden/ambulanzfahrerin-wegen-fahrlaessiger-toetung-schuldig-gesprochen-107190871

Donnerstag, 17. März 2011

17.03.11 Wie die Zivilisation versagt

Seit einigen Wochen erfahren wir jeden Tag, im warmen Wohnzimmer und in Sicherheit, von den Kämpfen in der arabischen Welt. Nachdem in einigen Ländern diese Unruhen zum Ziel geführt haben, scheint in Libyen das Regime von Gadhafi die Oberhand zu behalten.

Der Westen (beziehungsweise die „zivilisierte Welt“), bestehend aus der EU, der UNO, der USA, Russland, zeigte sich schnell auf der Seite der Aufständischen. Ein Tyrann sei Gadhafi, ein Psychopath, ein Terrorist. Nach dem schon in der Libyen-Affäre um die zwei Schweizer Geiseln Schweigen herrschte, zeigten sich nun endlich auch die Grossmächte wieder auf der korrekten Seite und verurteilten diesen Tyrannen.

Leider, vor allem für die Aufständischen, folgten diesen harschen und schnellgefassten Worten wenige Taten. Gadhafis Armee, in der Überzahl und besser ausgerüstet, erobert nun stetig Land zurück. Was passieren wird, wenn Gadhafi wieder die Kontrolle über das Land hat, lässt sich nur schwer vorstellen. Dass es für die Aufständischen, die Menschen, die es gewagt haben, sich nach jahrelanger Unterdrückung gegen ihren Despoten zur Wehr zu setzen, tragische Folgen haben kann oder viel eher wird, wird wohl jeder vernünftig denkende Mensch realisiert haben.
Trotzdem lässt der internationale Druck nach.
Nachdem immerhin ein Minimalkonsens, der Rücktritt Gadafis, von den EU-Ländern beschlossen wurde, blieben weitere Versuche, dies zu erreichen, aus.
Einzig Frankreich und England bezogen Stellung und verlangen militärisches Eingreifen im Sinne einer Flugverbotszone.
Die anderen Länder verstecken sich feige hinter fadenscheinigen Ausreden. Dass in Libyen die Menschenrechte nun noch offensichtlicher missachtet werden als bereits früher, spielt nun keine Rolle mehr, da viele Politiker sich scheuen, eine klare Meinung, auch mal gegen Andere, zu vertreten.
Lieber verspricht man undefinierbare Lösungen, vertröstet auf spätere Zeitpunkte oder spielt den Ball den anderen zu. (Wenn die UNO ein Mandat erteilt, dann…)
Obwohl die Aufständischen um Hilfe gebetet haben, wird nichts unternommen.
Aussagen, die Deutschlands Bundeskanzlerin Merkel tätigte, zeugen genau von dieser Angst, sich öffentlich zu bekennen. („Ausserdem sei ein Mandat der Vereinten Nationen eine «Mindestvoraussetzung», sagte Merkel, ebenso wie die aktive Beteiligung der Arabischen Liga.“)

Ein weiteres Mal, nach „unserer“ Libyen-Affäre, spielt die internationale Staatengemeinschaft ein Trauerspiel. Dass Gadafi bereits vor diesen Unruhen gefährlich war und bereits wegen früherer Taten angeklagt gehört, wird ein weiteres
Mal erfolgreich ignoriert.

Die Gunst der Stunde

Die tragische Katastrophe in Japan hilft Gadhafi zusätzlich. Die internationalen Medien richten ihr Augenmerk auf Asien und Gadhafi kann wieder tun und lassen, was er will.

Es ist für Staatsoberhäupter viel einfacher als emotionaler Mensch bei einer Tragödie einige Worte zu verlieren, als gegen einen Tyrannen öffentlich Stellung zu beziehen und political incorrect zu handeln, dafür aber vielen Menschen zu helfen. Man kann sich als Helfer präsentieren, schnell grosse Taten versprechen (AKWs werden gestoppt), ohne einige Informationen zu besitzen.

So funktioniert Stimmenfang, denn genau das will die Bevölkerung hören. Die vielen Toten in Libyen spielen leider auch dem Volk keine Rolle mehr.

Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/die-arabische-revolution/Ghadhafis-Sohn-verhoehnt-die-Rebellen--vier-USJournalisten-vermisst/story/28459240?dossier_id=852

Freitag, 14. Januar 2011

14.01.11 Nein zur Waffeninitiative

Am 13. Februar wird über die Waffeninitative abgestimmt. Laut ersten Prognosen scheint diese reelle Chancen auf eine Annahme zu haben.

Gerne gebe ich nun einige Überlegungen zu dieser Initiative bekannt.

Generell muss jeder Bürger wachgerüttelt werden, sobald die SP eine (Armee-)Initiative unterstützt. Das grosse Ziel der SP ist die Abschaffung der Armee. Daher wird jeder kleine Schritt versucht, um dieses Ziel zu erreichen. Die Waffeninitative ist ein solcher Schritt! Die Initiative dient einzig dem Ziel, die Armee weiterhin zu schwächen und somit eine Abschaffung auch für Mittewähler schmackhaft zu machen. Dagegen muss vorgegangen werden. Darum Nein!

Quelle: http://www.blick.ch/news/politik/sp-will-die-armee-abschaffen-159696

Ein Argument der Befürworter ist, dass Amokläufe verhindert werden könnten. Eine wirkungsvolle Prävention gegen solche Verbrechen ist aber nicht gegeben, indem man das Ausführungsinstrument stiehlt, sondern dass es gar nicht so weit kommen kann. Mögliche Täter müssen gestoppt werden, bevor sie zur Tat schreiten. Zudem ist ein Amokläufer selten mit nur einer Waffe unterwegs. Oft sind es Menschen, die einige illegale Waffen zu Hause haben, welche sie auch nach einem Ja noch zu Hause hätten.

Die Gewaltverbrechen in der Familie werden teils mit Armeewaffen begangen, doch würden sie nicht stattfinden, wenn diese Waffen nicht vorhanden wären? – Es gibt genügend Möglichkeiten, jemanden mit Alltagsgegenständen zu verletzen. Wer solche Verbrechen begeht hat ein Ehe- und kein Waffenproblem!

Waffen alleine sind nicht gefährlich. Eine Waffe tötet niemanden. Ein Mensch tötet!

Speziell ist auch die Tatsache, dass in dieser Initiative plötzlich die „Bestrafung“ als Lösung akzeptiert wird, bei anderen Themen (Ausländerinitiative etc) aber jeweils behauptet wird, dass das Problem früher angegangen werden müsse (Integration).
Oft wird das Beispiel des Attentats von Zug aufgeführt. Der Täter schoss mit einem Sturmgewehr der Armee – diese Tatsache stimmt. Doch führte er noch weitere Waffen mit sich, die allesamt ein ähnliches Ende genommen hätten.
„Er hatte neben einem Sturmgewehr 90 auch eine Pistole SIG-Sauer, eine Remington und einen Revolver Smith & Wesson bei sich.“Mit der Wegsperrung der Armeewaffen lassen sich leider keine Gewalttaten verhindern, da es neben bei illegale Waffen, Messer, Äxte oder einfach einen gewöhnlichen Hammer gibt. Darum Nein!
Quelle: http://www.wsws.org/de/2001/okt2001/zug-o05.shtml

„Alle übrigen Waffen werden registriert, was die Prävention und die Verfolgung von Verbrechen verbessert.“
Diese Aussage von Frau Maeder-Zuberbühler ist einfach falsch. Illegale Waffen werden sicher nicht registriert. Es gibt wohl kaum einen Kriminellen, der seine illegal erworbene Waffe registrieren würde. So dämlich wird keiner sein.
Daher wird weder die Prävention, noch die Verfolgung einfacher werden. Es ist ein Scheinargument, das falsche Sicherheit vortäuschen soll. Darum Nein!

Quelle: http://karinmaeder.ch/icc.asp?oid=8939

In den Medien wird dem Leser das Gefühl vermittelt, dass jeder Mann eine Gefahr für seine Familie darstellt.

Die Frauen haben Angst – Die Waffe wird von Männern eingesetzt zur Drohung.

Ich selber kenne keine Familie, die Angst vor dem Mann hätte – oder sogar das Gefühl, dass er mit seiner Waffe auf sie losginge. In den Medien wird dies aber so verbreitet. Jeder Mann sei aus Prinzip labil und greife früher oder später zu seiner Waffe.
Zusätzlich werden stets Bilder gezeigt, die nur einem Zweck dienen:
Die Angst zu vergrössern. (Waffen neben den Spielsachen, es wird auf den Leser gezielt etc)!
Waffen, die ordnungsgemäss, ohne Verschluss, vielleicht sogar in einem abgeschlossenen Schrank, gelagert werden, werden nicht gezeigt oder erwähnt.

Zu guter Letzt: In der Wirtschaft geht man bei Entscheidungen vom
Best case – worst case Prinzip aus. Was geschieht im besten Fall, was ist im negativen Fall zu erwarten?
Der best case wird von den Befürwortern stark beschönigt oft genug erwähnt, ich gehe hier nun auf den worst case ein.

Was passiert, wenn, im (zum Glück) sehr unwahrscheinlichen Fall, ein Krieg ausbricht? Nur weil dieser Fall unwahrscheinlich ist, darf er nicht aus den Überlegungen verschwinden. Wir lösen doch auch nicht die Feuerwehr auf, nur weil es seit einem Jahr kein Feuer mehr gab! Darum Nein!

Aus all diesen Gründen muss am 13. Februar 2011 ein Nein zur unnützen und scheinsicherheitlichen Waffeninitiative resultieren!

Dienstag, 9. November 2010

09.11.10 Entschuldigung, aber ich denke mit

Sehr geehrter Herr Brunner

Vielen Dank für Ihre Volksbefragung über das zu Recht spannende und vieldiskutierte Thema „Ausländer“.
Mit Ihrer Befragung wollten Sie Ihre Politik bestätigen lassen, um somit den restlichen Parteien zu zeigen, dass dies vom Volk so gewünscht wird.

Eine Rücklaufquote von ca 2% ermöglicht dies leider nicht. Eine solche Umfrage vom Bund würde von Ihnen und Ihren Parteikollegen in der Luft zerrissen, da sie alles andere als aussagekräftig ist. Vielmehr werden die beantworteten Fragen von sehr treuen SVP-Wählern kommen und sind somit alles andere als repräsentativ.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch – auch ich wünsche mir Änderungen und stehe bei einigen Standpunkten sehr nahe mit der SVP! Doch nicht mit solchen Mitteln, die das Volk, welches Sie zu vertreten vorgeben, für dumm verkaufen!

Ein Punkt, der sich bei Ihnen immer wiederspiegelt ist das sehr fragwürdige Verhalten und Benutzen von Statistiken. Gerne versuche ich das an einigen Beispielen aus Ihrer Befragung zu verdeutlichen.

"Seit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens 2002 hat die jährliche Zuwanderung um 65% zugenommen!"

Das ist falsch. Einerseits hat die Erhöhung der jährlichen Zuwanderung zwischen 2002 und 2009 durchschnittlich 4,5% betragen. Die SVP kommt auf 65%, indem sie die Jahre zusammenzählt, doch dadurch handelt es sich nicht mehr um die "jährliche Zuwanderung". Die Behauptung ist also eine Lüge.

Andererseits muss auch festgehalten werden, dass die Auswanderung von Ausländerinnen und Ausländern in der gleichen Zeitspanne ebenfalls um jährlich 1,5% zugenommen hat. Der Saldo beträgt also 3% pro Jahr.

Schliesslich verbirgt die SVP die Zahlen von 2009, welche eine Abnahme der Zuwanderung zeigen.
[Quelle BFS su-f-1.3.2.2.2 et su-f-1.3.2.3.2]

"Selbst das traditionelle Einwanderungsland USA hat nur einen Ausländeranteil von 14%!"

Die SVP verbirgt, dass die Einbürgerung in den USA viel einfacher ist als in der Schweiz. Man muss fünf Jahre in den USA gewohnt haben, um die Nationalität zu erhalten, in der Schweiz dagegen 12 Jahre. Jedes in den USA geborene Kind erhält automatisch die Staatsbürgerschaft, was in der Schweiz nicht der Fall ist.

Wenn die Schweiz die gleichen Einbürgerungsregeln hätte wie die USA, gäbe es in der Schweiz nur 6% Ausländerinnen und Ausländer.

"Entwicklung von Staftaten 2000 - 2009"




Die SVP wählt nur die Straftaten aus, die angestiegen sind. Gleichzeitig sind andere Delikte zurückgegangen. Insgesamt gibt es eher eine Stabilität, wenn nicht eine Abnahme der Gesetzesverstösse in der Schweiz . [Quelle: BFS, T 19-03.02.01.01]






Diese Angaben sind Zitate einer Website, die am Ende aufgeführt wird. Ich bitte einmal mehr, mich nicht falsch zu verstehen. Ich distanziere mich klar von der Partei, die diese Website gestaltet, da ich mich nicht mit ihr identifizieren kann, doch hierbei zeigt sie doch eine Tatsache auf.

Ich muss Ihnen aber meinen Respekt aussprechen. Sie schaffen es jeweils mit solchen Statistiken und Aussagen die Bevölkerung anzusprechen, zu überzeugen, zu gewinnen. Dies lässt mich mich fragen, ob der durchschnittliche Schweizerbürger auf dem Wissensstand und Denkvermögen eines 2.-Klässlers stehen geblieben ist, um dies nicht zu durchschauen und zu verstehen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich denke mit.

Freundliche Grüsse
Lukas Wopmann

Quellen:
http://www.blick.ch/news/schweiz/politik/svp-weiss-jetzt-wo-der-schuh-drueckt-160352

http://www.wasdiesvpverheimlicht.ch/accueil.php

Samstag, 14. August 2010

14.08.10 Mutter 6-mal wichtiger??

Ich gehe davon aus, dass die Schilderungen im Bericht der Tatsache entsprechen und die Kinder tatsächlich lieber beim Vater sind.

Eine Scheidung ist meistens eine komplizierte Angelegenheit – noch viel schwieriger wird es, wenn es nicht nur um Güter geht, sondern um die gemeinsamen Kinder.
Beide Parteien wollen in der Regel nur das Beste für die Kinder, geben sie zumindest vor. Ist dies wirklich so?

Die beiden Knaben sind Schweizer, hier geboren und bisher hier aufgewachsen. Nun sollen sie tatsächlich in ein Land gehen, dass sie vielleicht mal besuchten, aber kaum eine Verbindung dazu haben? Zusätzlich gegen ihren eigenen Willen, was anscheinend mehrere Zeugen bestätigen können (Sohn klammert sich an des Vaters Bein).

Wird hier wirklich zum Wohle der Kinder gehandelt? Nein! Die sozialen Kontakte brechen ab, die Freunde gehen verloren und dies alles kurz vor dem wichtigen Schulbeginn für den älteren Sohn.

Dies zeigt, dass in diesem Falle der Wille der Mutter höher gewichtet wurde als der Wille des Vaters, der Kinder und dem Lebensumstand. Einmal mehr ist der Vater der Buhmann. Der Mann hat in einem Scheidungsfalle oft die 2 auf dem Rücken. Obwohl er nicht schlechter als die Frau ist, wird das Sorgerecht in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen. Der Vater kann sich dann mit Besuchen an jedem zweiten Wochenende zufrieden geben. Wenn es ihm nicht passt, Pech gehabt.

Im vorliegenden Fall nimmt die Mutter die Kinder vom Vater weg, sogar in ein anderes Land. Nun grosszügigerweise zu sagen, dass der Vater jedes zweite Wochenende die Kinder besuchen darf, ist ein Witz! Das Mindeste in diesem Fall wäre, dass die Kinder einmal im Monat in die Schweiz reisen dürfen, immerhin leben hier auch noch Grosseltern, sonstige Verwandte und Freunde.

Wie erwähnt ist die Aufteilung oft ein Wochenende in zwei Wochen. Dies entspricht 2 tagen für den Vater und 12 für die Mutter. Ist die Mutter wirklich 6 mal wichtiger wie der Vater?

Dass hier im Wohle der Kinder gehandelt wurde, stimmt bei Weitem nicht. Weder dem Richter och der Mutter ist dies zu glauben – der Mutter geht es wohl hauptsächlich um eine Revanche, wie leider zu oft in solchen Fällen!


Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wenn-Kinder-unter-Polizeiaufsicht-der-Mutter-uebergeben-werden/story/19756892

Mittwoch, 21. Juli 2010

21.07.10 Rechtsstaat, wo bist du?

Heute gegen Mittag erschien die Meldung, dass Herr Rappaz einen Teilerfolg verbuchen konnte und seine Strafe nun im Hausarrest absitzt - dies auf Grund seines Hungerstreiks.

Er werde streng überwacht, hat höchstens eine Stunde täglich "Auslauf" in eingeengtem Umfeld und er darf wöchentlich maximal 90 Minuten Besuch empfangen - und dies nur von Angehörigen.

Herr Rappaz wurde wegen schwerer Betäubungsmitteldelikten und ungetreuer Geschäftsführung zu über 5 Jahren verurteilt. Dies passte ihm nicht, da er den Anbau und das Konsummieren von Hanf als nichts Gravierendes einstuft und er darum seine Strafe nicht akzeptieren wollte.

Bis heute werden die Gesetz jedoch noch von der Legislativen erstellt oder verändert und nicht von einzelnen Bürgern, die damit nicht einverstanden sind.

Es geht hier nicht darum, ob diese Strafe angemessen ist oder nicht. Vielmehr geht es darum, dass er von einem Gericht auf einer gültigen Rechtslage verurteilt wurde - er hat seine rechtsstaatlichen Mittel, um dagegen vorzugehen, der Hungerstreik ist jedoch keines davon.

Wer würde nicht viel lieber seine Strafe zu hause absitzen? Gemütlich am Kamin, mit den Katzen und der vertrauten Umgebung oder lieber in einer kleinen unpersönlichen Zelle? Es ist wohl ein Witz diese Strafe als gleichberechtigt zu sehen.

Dieses Vorgehen öffnet nun Tür und Tor für andere Verurteilte, denn diese wissen nun, dass der Staat erpressbar ist und früher oder später auf die Forderungen eingehen wird.

Natürlich ist ein Hungerstreik nicht gerade einfach und es birgt auch ein gewisses risiko mit sich. Doch sagte Herr Rappaz nicht selber, dass der Körper nach einigen Tagen das Hungergefühl mit Ersatzhormonen bekämpft und man keinen Hunger mehr verspürt? Der Anfang ist schwer, danach sitzt man am längeren Hebel und kann mit der Justiz spielen!

Der Staat dard sich nicht erpressen lassen. Natürlich geht es in diesem Fall "nur" um Hanf - doch es ist ein schlechtes Zeichen! Verurteilte, die auch wegen gröberen Taten im gefängnis sitzen, können nun absurdeste Forderungen stellen, denn sie werden früher oder später erfüllt werden. Soll das Gefängnis nicht auch als Denkplatz gelten? Als Massnahme, damit der Verurteilte sich seiner Fehler bewusst wird? Dafür muss auch auf einige Annehmlichkeiten verzichtet werden, so wirkt dies auch - und nur so!

Bei Herrn Rappaz allerdings fehlt zudem jegliche Einsicht. Er war sich stets im Klaren, was geschehen würde, wenn er erwischt wird. Auch jetzt wirkt er alles andere als geläutert - was nicht Sinn einer Verurteilung sein darf!

Der Staat ahndelt nicht wie ein Rechtsstaat vor dem alle Bürger gleich sind. Denn sollte nun den anderen Häftlingen solche Forderungen nicht gewährt werden, hiesse das, dass Herr Rappaz Sonderrechte geniesst - doch sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

Ich fordere weitere Konsequenzen gegen Herrn Rappaz und dass er seine Strafe wie jeder Häftling absitzen muss - im Gefängnis!

Quelle:
http://www.blick.ch/news/schweiz/politik/hanfbaron-rappaz-darf-nach-hause-151644