Mittwoch, 21. Juli 2010

21.07.10 Rechtsstaat, wo bist du?

Heute gegen Mittag erschien die Meldung, dass Herr Rappaz einen Teilerfolg verbuchen konnte und seine Strafe nun im Hausarrest absitzt - dies auf Grund seines Hungerstreiks.

Er werde streng überwacht, hat höchstens eine Stunde täglich "Auslauf" in eingeengtem Umfeld und er darf wöchentlich maximal 90 Minuten Besuch empfangen - und dies nur von Angehörigen.

Herr Rappaz wurde wegen schwerer Betäubungsmitteldelikten und ungetreuer Geschäftsführung zu über 5 Jahren verurteilt. Dies passte ihm nicht, da er den Anbau und das Konsummieren von Hanf als nichts Gravierendes einstuft und er darum seine Strafe nicht akzeptieren wollte.

Bis heute werden die Gesetz jedoch noch von der Legislativen erstellt oder verändert und nicht von einzelnen Bürgern, die damit nicht einverstanden sind.

Es geht hier nicht darum, ob diese Strafe angemessen ist oder nicht. Vielmehr geht es darum, dass er von einem Gericht auf einer gültigen Rechtslage verurteilt wurde - er hat seine rechtsstaatlichen Mittel, um dagegen vorzugehen, der Hungerstreik ist jedoch keines davon.

Wer würde nicht viel lieber seine Strafe zu hause absitzen? Gemütlich am Kamin, mit den Katzen und der vertrauten Umgebung oder lieber in einer kleinen unpersönlichen Zelle? Es ist wohl ein Witz diese Strafe als gleichberechtigt zu sehen.

Dieses Vorgehen öffnet nun Tür und Tor für andere Verurteilte, denn diese wissen nun, dass der Staat erpressbar ist und früher oder später auf die Forderungen eingehen wird.

Natürlich ist ein Hungerstreik nicht gerade einfach und es birgt auch ein gewisses risiko mit sich. Doch sagte Herr Rappaz nicht selber, dass der Körper nach einigen Tagen das Hungergefühl mit Ersatzhormonen bekämpft und man keinen Hunger mehr verspürt? Der Anfang ist schwer, danach sitzt man am längeren Hebel und kann mit der Justiz spielen!

Der Staat dard sich nicht erpressen lassen. Natürlich geht es in diesem Fall "nur" um Hanf - doch es ist ein schlechtes Zeichen! Verurteilte, die auch wegen gröberen Taten im gefängnis sitzen, können nun absurdeste Forderungen stellen, denn sie werden früher oder später erfüllt werden. Soll das Gefängnis nicht auch als Denkplatz gelten? Als Massnahme, damit der Verurteilte sich seiner Fehler bewusst wird? Dafür muss auch auf einige Annehmlichkeiten verzichtet werden, so wirkt dies auch - und nur so!

Bei Herrn Rappaz allerdings fehlt zudem jegliche Einsicht. Er war sich stets im Klaren, was geschehen würde, wenn er erwischt wird. Auch jetzt wirkt er alles andere als geläutert - was nicht Sinn einer Verurteilung sein darf!

Der Staat ahndelt nicht wie ein Rechtsstaat vor dem alle Bürger gleich sind. Denn sollte nun den anderen Häftlingen solche Forderungen nicht gewährt werden, hiesse das, dass Herr Rappaz Sonderrechte geniesst - doch sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

Ich fordere weitere Konsequenzen gegen Herrn Rappaz und dass er seine Strafe wie jeder Häftling absitzen muss - im Gefängnis!

Quelle:
http://www.blick.ch/news/schweiz/politik/hanfbaron-rappaz-darf-nach-hause-151644